Honorar
Kostentransparenz
Selbstverständlich können Sie alle Kosten in Bezug auf unsere Services unserer Vergütungsliste entnehmen. Wir berechnen bei allen Kunden unabhängig von der Art des Kunden identische Sätze.
Tagessatz IT-Projektmanagement durch Wirtschaftsinformatiker (Univ.) |
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Tagessatz für einen ISO27001-Auditor |
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Tagessatz für einen ISO27001 Lead-Auditor |
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Stundensatz IT-Gutachter (IT-Sachverständiger) |
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Reisekosten pro Stunde |
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Je DIN A4 Seite schwarz/weiss |
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Je DIN A4 Seite farbig |
Sonstige Auslagen / Spesen / Kosten
Reiseauslagen werden zusätzlich zu Reisekosten in Rechnung gestellt. Bei Fahrzeugen werden 0.25 CHF pro KM gerechnet ab Zürich-Seefeld in Rechnung gestellt. Bahnfahrten werden 1. Klasse durchgeführt, Flüge mindestens Business.
Für Tätigkeiten ausserhalb der regulären Arbeitszeiten wird ein Zuschlag von 100 % auf die verrechnete Arbeitszeit erhoben. An offiziellen Feiertagen im Kanton Zürich oder Samstag und Sonntag beträgt der Aufschlag 250 % auf die verrechnet Arbeitszeit.
Sonstige Spesen und Auslagen werden nach Aufwand verrechnet. Bei Portokosten werden 25 % Aufschlag für die Abwicklung und Verpackung erhoben.
Hilfs- und Assistenztätigkeiten durch Mitarbeiter werden mit 250 CHF pro Stunde (während der Regelarbeitszeit) in Rechnung gestellt.
Konditionen
Für alle Aufträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen oder von einer Akonto-Zahlung abhängig zu machen. Hierüber informieren wir vor Vertragsabschluss.
Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir eine Bonitätsprüfung durchführen können. Diese Prüfung kann in der Regel durch Creditreform bzw. durch eine SCHUFA-Abfrage erfolgen. Die entsprechenden Merkblätter werden im Falle einer Abfrage ausgehändigt.
Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich zudem damit einverstanden, dass wir Ihre Forderung an eine Factoringgesellschaft abtreten können. Im Falle eines Zahlungsverzuges erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Daten zum Auftrag, Auftragsabwicklung, Zahlungsverkehr und Beteiligten an unsere Rechtsanwälte sowie das zuständige Betreibungsamt weiterleiten.
Für alle Zahlungen gilt sonst grundsätzlich, dass diese spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung zur Zahlung fällig werden. Die Zahlung erfolgt mittels Banküberweisung. Auf Wunsch unseres Vertragspartners können wir auch Bitcoin als Zahlung akzeptieren.