Datenschutzberater

Sie sind hier: Startseite » IT-Consulting » Datenschutzberater

Neues Datenschutzgesetz Schweiz

Im Gegensatz zur DSGVO (Art. 37) kennt das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz keine Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Das Schweizer Datenschutzgesetz kennt anstelle des Datenschutzbeauftragten (DSGVO DSB) einen Datenschutzberater, wobei die Bestellung eines Datenschutzberaters für Unternehmen allerdings nicht verpflichtend ist. Dieser Datenschutzberater berät und unterstützt das Unternehmen in der Schweiz bei der Umsetzung der Anforderung aus dem neuen Datenschutzgesetz.

Unsere erfahrenen Berater können für Ihr Unternehmen die Rolle als Datenschutzberater für Ihr Unternehmen erfüllen.

Unterschied Datenschutzgesetz Schweiz und DSGVO

Datenschutz bezieht sich in der Schweiz nicht allein auf das Datenschutzgesetz, sondern auch auf andere Bereich wie das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb oder beispielsweise das Fernmeldegesetz.

Auch das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz, kann ebenso wenig wie DSGVO davor bewahren, dass letztendlich in vielen Fällen Richter über die genaue Auslegung entscheiden. Das neue Datenschutzgesetz lehnt sich zwar an die DSGVO an, es gibt aber dennoch Unterschiede.

In der Praxis wird dies aufgrund des heute üblichen grenzüberschreitenden Datenverkehrs dazu führen, dass sich Unternehmen primär doch an die strengen Vorgaben der DSGVO halten um "compliant" zu sein.

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist innerhalb der EU eine direkt anwendbare Verordnung und somit gleichbedeutend mit einem Gesetz (dies wäre in der Schweiz anders, da in der Schweiz eine Verordnung nur ein Rechtsakt zweiten Ranges ist). Doch leider enden die Unterschiede hier nicht nur im Wording, sondern auch beim Datenschutz gibt es Unterschiede. Wo die DSGVO beispielsweise das explizite Einverständnis des Betroffenen fordert und dies mit einem Widerspruchsrechts verknüpft, ist in der Schweiz keine explizite Einwilligung erforderlich. Benötigt wird nur eine Datenschutzerklärung, welche Zwecke mit der Datenerhebung verfolgt werden.

Als Unternehmen, dass auch einmal einen internationalen Kunden betreut, sollte man sich daher grundsätzlich an die Vorgaben der DSGVO halten, da die Anforderungen in der Regel weiter gehen als beim neuen Datenschutzgesetz in der Schweiz. Zudem drohen bei Nichtbeachtung innerhalb der EU empfindliche Strafen von 10/20 Mio. Euro oder 2/4 % des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens - anders auch hier das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz. Eine Busse für Unternehmen ist hier nicht vorgesehen, stattdessen werden Verantwortliche innerhalb eines Unternehmens in die Pflicht genommen mit Bussen bis zu 250.000 CHF.

Der eigentliche Ansporn zur Umsetzung einer umfassenden Compliance sollte aber nicht aus den gesetzlichen Anforderungen heraus erfolgen, sondern aus eigenem Antrieb, dass Bewusstsein für Datenschutz im Unternehmen zu stärken. Denn wenn es zu einem Datenschutzvorfall im Unternehmen kommt, sind die Bussen in der Regel das kleinere Problem - der mit dem Datenschutzvorfall verbundene Reputationsschaden ist gerade innerhalb der Schweiz meist wesentlich kritischer.

Unsere Berater unterstützen Sie dabei, ein Datenschutz-Bewusstsein in Ihrem Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Datenschutzberater für das eigene Unternehmen

Wenn Sie sich für einen Datenschutzberater für Ihr Unternehmen interessieren, fragen Sie bitte über unser Kontaktformular an. Einer unserer Berater wird sich dann kostenlos und unverbindlich bei Ihnen melden um Ihre Anforderungen und Wünsche in einem kurzen Gespräch zu erfragen.

© Copyright 2023 – Alle Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten, ITCZ.ch.

 (044) 500 64 45  IT-Sachverständigenbüro Dr. Robert Poehler GmbH - Fachbereich IT-Audit - Mainaustrasse 30 - 8008 Zürich